Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 05.01.2021):

 

Allgemeines

  1. Die im Folgenden aufgeführten Vertragsbedingungen gelten ausschließlich für Events, welche durch SLD Event, Timo Rüschenbaum, Vordere Mühllache 8, 65597 Hünfelden-Dauborn betreut werden. Durch beidseitige Unterschrift gilt dieser Vertrag unmittelbar und bindend für den Veranstalter und Timo Rüschenbaum. Jegliche Änderungswünsche und Mitteilungen richten Sie bitte schriftlich per Mail an info@sld-event.de.
  2. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit werden in diesen Vertragsbedingungen Einteilungen mit entsprechenden Überschriften vorgenommen. Dies hat keinerlei Auswirkungen auf die einzelnen Vertragspunkte oder deren Gewichtung. Auch die Überschriften sind hierfür bedeutungslos.
  3. Die für die Veranstaltung relevanten Informationen werden mir bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltung schriftlich zugeschickt. Dazu haben Sie per Mail die Vorlage „Auftragsdetails“ erhalten. Kurzfristige Änderungen sind ggf. möglich, bedürfen aber der Absprache und Zustimmung.
  4. Größere Moderationen (wie Preisverleihungen etc.) und Spieleinlagen sind möglich und erfolgen nach Absprache. Ebenfalls werden Musikwünsche im Vorfeld, aber auch seitens der Gäste auf der Veranstaltung, gerne berücksichtigt. Gleichwohl gebe ich keinerlei Garantie, Musikwünsche immer zu erfüllen. Die letztliche Musikauswahl obliegt dem DJ.

 

Angebot, Rechnung & Zahlungsablauf

  1. Vor einer Buchung erhalten Sie stets ein unverbindliches Angebot per E-Mail, welches ab dem Zeitpunkt des Versands 14 Tage Gültigkeit besitzt. Innerhalb dieser Zeit können Sie mir einen verbindlichen Auftrag auf Basis des übermittelten Angebots erteilen. Ich behalte mir jedoch das Recht vor, auch innerhalb dieser Zeit, weiteren Buchungen für den relevanten Veranstaltungszeitraum zuzusagen. Rechtskräftig wird ein Auftrag für mich somit erst dann, wenn Sie mir gegenüber ihre verbindliche Buchungsabsicht geäußert haben und ich dieser schriftlich zugestimmt habe.
  2. Geringfügige, in der Funktionalität vergleichbare, Änderungen der in meinem Angebot aufgeführten Geräte behalte ich mir vor.
  3. Sollte eines meiner Geräte vor Ort (zeitweise) ausfallen oder nicht ordnungsgemäß funktionieren, so sind Sie zu einer Entschädigung berechtigt. Maximal beziffert diese Entschädigung die Höhe der Mietkosten für das entsprechende Gerät, ggf. auch die Kosten anteilig zum zeitlichen Ausfall.
  4. Meine Angebote werden stets rein netto ausgeschrieben. Der Rechnungsendpreis versteht sich zzgl. der Mehrwertsteuer von 19,00%. Alle im Vertrag genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich ebenfalls zzgl. Mehrwertsteuer von 19,00%.
  5. SLD Event ist zur Aufforderung einer Anzahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Gage berechtigt. Diese ist binnen 10 Tagen zu entrichten.
  6. Sollte sich die Veranstaltung deutlich (mehr als 15 Minuten ab dem geplanten Ende) verlängern, so ist SLD Event berechtigt, eine Zusatzgage von  149 € pro angefangener Folgestunde zu fordern. Diese deckt sowohl den Einsatz des DJ als auch die Betreuung / Vermietung der Technik ab.
  7. Die vereinbarte Gage ist ausschließlich per Überweisung oder in bar innerhalb von 5 Werktagen nach der Veranstaltung zu zahlen. Die entsprechende Kontoanschrift / IBAN ist meiner Rechnung zu entnehmen.
  8. Anfallende Übernachtungskosten (min. 3 Sterne, max. 20km vom Veranstaltungsort entfernt) werden vom Veranstalter übernommen, sollte sich die Veranstaltung mehr als 100km Fahrtstrecke von meinem Büro in 65597 Hünfelden Dauborn entfernt befinden.
  9. Eventuelle Nacht- Wochenend- und Feiertagszuschläge sind in den Angebotspreisen bereits einkalkuliert.
  10. Sämtliche im Vertrag, im Angebot oder in der Rechnung übermittelten Informationen, insbesondere Preise, obliegen der Geheimhaltung.

 

Bedingungen vor Ort

  1. Für die Abführung der GEMA-Gebühren und für das Stellen evtl. dafür notwendiger Anträge ist alleine der Veranstalter verantwortlich. Sämtliche weiteren Gebühren (Genehmigungen, Steuern, Parken, Lizenzen etc.) werden ebenfalls vom Veranstalter getragen.
  2. Für DJ-Arrangements stellt der Veranstalter dem DJ einen Tisch mit einer Gesamtfläche von min. 1,50 m x 0,80 m zur Verfügung. Bei Veranstaltungen im Freien sorgt der Veranstalter für einen trockenen Standort des DJ und seiner Ausrüstung. Der Veranstalter sichert die Bereitstellung eines Stromanschlusses (Ø min. 2000 Watt) in der Nähe der Stellfläche des DJ zu. Für mögliche Schäden am Stromkreislauf vor Ort kann der DJ nicht haftbar gemacht werden.
  3. Bei Bedarf stellt der Veranstalter Starkstromanschlüsse in Bühnennähe bereit. Dies wird im Vorgespräch detailliert abgesprochen.
  4. Der Auf- und Abbau geschieht in der Regel immer direkt vor bzw. nach der Veranstaltung. Dabei garantiert der Veranstalter einen möglichst barrierefreien und kurzen Transport vom Fahrzeug bis zur Stellfläche. Die Anlieferung schwerer Technik über Treppen ist nicht möglich. Sollte der Auf- bzw. Abbau direkt vor/nach der Veranstaltung nicht möglich sein, so teilen Sie mir dies unbedingt frühestmöglich mit. Ich werde dann versuchen, diese Arbeiten zeitlich anzupassen und dem Veranstalter den Mehraufwand nach Rücksprache in Rechnung stellen.
  5. Mein Einsatz sowie der zeitliche Rahmen des Auf- und Abbaus sind seitens des Veranstalters mit der Location / dem Vermieter der Versammlungsstätte abgesprochen und bewilligt. Über eventuelle Dezibel-Beschränkungen und örtliche Lärmschutzbestimmungen werde ich im Vorfeld informiert. Ein Stellplatz, welcher verkehrsgünstig zum Be- und Entladen liegt, wird seitens der Location freigehalten.
  6. Vor der Veranstaltung wird außerdem sichergestellt, dass im Falle von Nebel- u./o. Hazereinsatz, sämtliche Brandmelder im Vorfeld deaktiviert wurden. Für eventuelle Rückstände dieser Effektgeräte übernehme ich keine Haftung.
  7. Sollte ich auf vor Ort installierte Technik zurückgreifen, so kann ich keinerlei Garantie auf die Qualität und Funktionalität dieser Gerätschaften geben. Insbesondere behalte ich mir das Recht vor, meinen Auftritt bei unzumutbarer Fremdtechnik entschädigungslos abzubrechen.
  8. Sollte das persönliche Wohl von mir oder meinem Team und / oder der Zustand meiner Geräte gefährdet sein, so bin ich berechtigt, das Arrangement mit Anspruch auf Zahlung der vollen Gage abzubrechen. Dies gilt zum Beispiel bei Wandalismus oder Bedrohungen bzw. Unzurechnungsfähigkeit der Gäste oder bei zu erwartenden Schäden durch schlechte Witterungsverhältnisse.
  9. Die Verpflegung von mir und meinem Team obliegt dem Veranstalter. Es werden eine warme, ausgewogene Mahlzeit sowie ausreichend unalkoholische Kaltgetränke zur Verfügung gestellt. Alternativ kann eine Verpflegungspauschale von 25€ pro Person pro Tag vereinbart werden.

 

Sicherheitsbedingungen & Persönlichkeitsrechte

  1. Auf Tanzveranstaltungen, wie auch ich sie betreue, kommen laute Tonanlagen sowie verschiedenste Lichteffekte und Effektgeräte zum Einsatz. Menschen, welche hierauf besonders empfindlich reagieren (beispielsweise durch Hörprobleme oder epileptische Anfälle), sollten diesen Veranstaltungen, oder zumindest der Tanzfläche, fernbleiben. Dies gilt auch für zu erwartende Übelkeit beim Einsatz von Nebelmaschinen.
  2. Ich werde stets bemüht sein, die Lautstärke wie auch meine Licht- und Effektmaschinen in einem angemessenen Rahmen zu steuern. Dennoch kann es zu gesundheitlichen Beeinflussungen durch Ton- und Licht- und Effektgeräte auf Tanzveranstaltungen kommen. Alle Teilnehmer der Veranstaltung halten sich nur so lange im Tanzbereich auf, wie sie sich wohl fühlen. Beschwerden sind unverzüglich an mich zu melden. Für gesundheitliche Schäden übernimmt SLD Event keine Haftung und weist somit Schmerzensgeldforderungen jeglicher Art von sich.
  3. Auf der Veranstaltung entstandene Foto- und Videoaufnahmen dürfen von SLD Event zu Werbezwecken aller Art verwendet werden. Sollte dies nicht gewünscht sein, so ist mir das im Vorfeld mitzuteilen und den Anmerkungen dieses Vertrags hinzuzufügen.
  4. Mein Name als auch mein Logo darf gerne, nach Absprache, für Werbezwecke in Bezug auf die geplante Veranstaltung verwendet werden. Dies ist mir aber in jedem Falle im Vorfeld unaufgefordert mitzuteilen. Entsprechendes Material wird mir vorab zur Sichtung und Freigabe zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des SLD Event Logos sowie meines Namens ohne mein ausdrückliches Einverständnis ist eine Urheberrechtsverletzung.
  5. Meine Technik ist hochwertig und teuer. Ich setze, speziell beim Verleih, einen pfleglichen, nachhaltigen Umgang mit meinem Equipment voraus. Bei Schäden an den zur Verfügung gestellten Musik- Präsentations- und/oder Lichtanlagen, welche durch den Veranstalter, seine Gäste oder weitere Teilnehmer / Dienstleister verursacht werden, kommt der Verursacher oder stellvertretend der Veranstalter für die entsprechenden Kosten (Reparatur, Ausfall, Neuanschaffung) auf. Bei Diebstahl meiner Gerätschaften kommt der Veranstalter in vollem Maße für den Schaden auf.

 

Rücktrittsrechte & besondere Umstände

  1. Für den Fall, dass im Vorfeld nicht bestimmbare Faktoren eine Unmöglichkeit der Durchführung durch SLD Event erwarten lassen (z.B. Unfall bei der Anreise oder starke Krankheit), wird sich SLD Event umgehend um geeigneten Ersatz bemühen. Jedoch kann nicht ausnahmslos garantiert werden, dass eine unmittelbare Vertretung gefunden wird. SLD wird in diesem Falle in engen Kontakt zum Veranstalter stehen um eine bestmögliche Lösung zu finden. Konkrete Schadensersatzforderungen weise ich hierbei jedoch zurück.
  2. Auf höherer Gewalt (Unfall, Stau, Wetter, Gesundheit, Demonstrationen etc.) habe ich keinen Einfluss. In diesem Falle werde ich immer schnellstmöglich versuchen, Sie zu kontaktieren. Hierbei weise ich jedoch konkrete Schadensersatzforderungen jeglicher Art von mir.
  3. Sollte eine bereits vertraglich vereinbarte Buchung ab dem Zeitpunkt der Zusage vor der Veranstaltung storniert werden (z.B. bei Absage der Veranstaltung), so ist SLD Event berechtigt, ab Buchung eine Stornogebühr in Höhe von 25%, innerhalb von 100 Tagen von 50% und innerhalb von 30 Tagen vor der Veranstaltung von 75% der vereinbaren Gage zu fordern, es sei denn der Kunde kann in diesem konkreten Fall nachweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist als die geforderten Stornokosten. Die Stornorechnung ist binnen 5 Tagen ab Forderung zu zahlen.
  4. Für eine Stornierung bedarf es einem beidseitig unterschriebenen Schriftstück. Eine einfache E-Mail oder eine Nachricht per Telefon reicht dafür nicht aus. Beide Vertragsparteien müssen einer Absage oder Umlegung schriftlich durch ihre Unterschrift zugestimmt haben.
  5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
  6. Sollten die hier vereinbarten Vertragsbedingungen nicht erfüllt werden, so bin ich zum Abbruch meiner Tätigkeit ungeachtet der Gage befugt.
  7. Nach der Veranstaltung werde ich Sie per E-Mail darum bitten, mir ein kurzes, schriftliches Feedback zukommen zu lassen. Dieses Feedback darf zu Werbezwecken jeglicher Art genutzt und veröffentlicht werden. Es besteht keine Pflicht, ein solches Feedback abzugeben.

 

Stand 05.01.2021

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